KI-Kompetenz und der EU AI Act (Artikel 4): Was gilt – und was nicht

Kurz zusammengefasst: Seit dem 2. Februar 2025 gilt Artikel 4 der EU-KI-Verordnung (EU AI Act). Er besagt: Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Was das konkret bedeutet – und was ausdrücklich nicht geregelt ist – erklären wir hier sachlich und ohne Alarmismus.

 

Was Artikel 4 verlangt

Artikel 4 rückt die KI-Kompetenz des Personals in den Fokus. Unternehmen und Organisationen, die KI-Systeme einsetzen, sollen dafür sorgen, dass Mitarbeitende, die mit KI arbeiten, diese Systeme sachkundig einsetzen können. Dabei sind laut Verordnung zu berücksichtigen:

  • die technischen Kenntnisse, Erfahrungen und Ausbildung der Mitarbeitenden,
  • der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden,
  • die Personen oder Personengruppen, bei denen die Systeme eingesetzt werden.

KI-Kompetenz meint dabei mehr als Tool-Bedienung: Es geht um das Verständnis von Chancen und Risiken, um informierte Entscheidungen und einen reflektierten Umgang mit den Ergebnissen von KI-Systemen – genau das, was wir unter KI-Literacy verstehen.

 

Was Artikel 4 nicht regelt

Ebenso wichtig ist, was der Artikel offen lässt. Denn hier entsteht derzeit viel Verunsicherung – teils auch durch überzogene Werbeversprechen:

  • Keine konkrete Vorgabe zur Form: Artikel 4 schreibt nicht vor, wie KI-Kompetenz aufgebaut werden muss. Ob Schulung, Workshop, Selbstlernangebot oder interne Wissensvermittlung – die Wahl liegt bei der Organisation.
  • Unscharfe Nachweispflicht: Es ist nicht geregelt, wie KI-Kompetenz nachzuweisen wäre. Ein „Zertifikat nach Artikel 4″ existiert nicht als gesetzliche Anforderung.
  • Keine ableitbare Schulungspflicht: Aus Artikel 4 lässt sich keine Pflicht zu (kostenpflichtigen) Schulungen ableiten. Die zuständige Aufsicht hat zudem signalisiert, dass sie eine flächendeckende Überprüfung der KI-Kompetenz in Unternehmen nicht leisten kann.

 

Wer Ihnen also erzählt, Sie seien „gesetzlich verpflichtet, jetzt eine Schulung zu buchen“ – der framt die Rechtslage aus unserer Sicht falsch. 

 

Warum KI-Kompetenz trotzdem sinnvoll ist

Unabhängig von der Regulierung gilt: KI verändert Arbeitsprozesse, Geschäftsmodelle und Entscheidungswege. KI-Kompetenz im Team ist deshalb eine sinnvolle und zunehmend erwartete Anforderung – von Kunden, Partnern und Mitarbeitenden selbst. Artikel 4 ist dafür ein guter Anlass, kein Zwang:

  • Sicherheit im Umgang: Wer KI versteht, erkennt Fehlerquellen (etwa Halluzinationen oder Verzerrungen) und kann Ergebnisse richtig einordnen.
  • Produktivität: Kompetente Teams identifizieren eigene Use Cases und setzen KI dort ein, wo sie echten Mehrwert bringt.
  • Vertrauen & Verantwortung: Ein reflektierter, ethisch informierter KI-Einsatz stärkt das Vertrauen von Kunden und Belegschaft.
  • Strategische Zukunftsfähigkeit: KI-Kompetenz ist die Grundlage jeder KI-Transformation.

 

So bauen Sie KI-Kompetenz sinnvoll auf

Aus unserer Erfahrung bewährt sich ein dreistufiger Weg – angepasst an Vorwissen und Kontext Ihrer Organisation:

  1. KI-Literacy als Fundament: Ein gemeinsames Grundverständnis schaffen – was generative KI kann, wo ihre Grenzen liegen, wie man verantwortungsvoll damit umgeht. Ideal als Vortrag oder Kick-off.
  2. KI-Kompetenz in der Anwendung: In Workshops eigene Anwendungsfälle entwickeln, Tools praktisch erproben und Prozesse verbessern.
  3. Verankerung in der Organisation: KI-Wissen aktuell halten, Verantwortlichkeiten klären und den Wandel strategisch begleiten.

Antworten auf häufige Fragen zu Kosten, Dauer und Formaten finden Sie in unseren FAQ.

 

Unverbindlich ins Gespräch kommen

Sie möchten die KI-Kompetenz Ihres Teams fundiert und praxisnah aufbauen – passend zu den Anforderungen des EU AI Act, aber ohne Panik und Buzzwords? Schreiben Sie uns: ihr@kreativexper.de. Wir melden uns zeitnah für ein unverbindliches Vorgespräch.

Hinweis: Diese Seite ordnet Artikel 4 des EU AI Act sachlich ein, ersetzt aber keine Rechtsberatung.